Brunnensanierung
 

Die Trinkwasserbrunnen müssen nach dem Wasserrechtsgesetz und der Trinkwasserversorgung entsprechen. Ein Trinkwasserbrunnen muss dicht abgedeckt sein und mindestens 30 cm über den Boden herausragen. Auch ist auf dem Brunnenabschlussdeckel eine Be- und Entlüftung anzubringen und mit Fliegengitter innen zu versehen. Dies ist notwendig, damit keine Fliegen, Würmer und anderes Ungeziefer in den Brunnen eindringen kann. Ist dies nicht vorhanden, so können durch das Ungeziefer schädliche Keime in den Brunnen eingebracht werden.

Auch sind Brunnen vor schädlichen Flüssigkeiten wie Jauche, Gülle und Mistablagerungen zu schützen. Bei Errichtung eines neuen Brunnens ist darauf zu achten, dass diese nicht in einem Tiefenrinnenbereich angeordnet werden, weil dadurch die Gefahr bestehen kann, dass schädliche Wässer in den Brunnen eindringen können. Auch wird auf die Bauordnung und Bautechnikverordnung hingewiesen.

Es wird jedem Brunnenbesitzer nahe gelegt bzw. angeraten, dass zumindest halbjährlich eine Kontrolle oder Inspektion gemacht wird.